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   VGH Bayern, 12.11.2015 - 14 CS 15.2144   

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VGH Bayern, 12.11.2015 - 14 CS 15.2144 (https://dejure.org/2015,38911)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.11.2015 - 14 CS 15.2144 (https://dejure.org/2015,38911)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. November 2015 - 14 CS 15.2144 (https://dejure.org/2015,38911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerherstellung von beseitigten gesetzlichen Biotopen unter Anordnung des Sofortvollzugs; Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ; Behördliche Anordnung der Wiederherstellung des früheren, vorschriftswidrig veränderten ...

  • rewis.io

    Sofort vollziehbare Anordnung zur Wiederherstellung eines gesetzlich geschützten Biotops (Nasswiesen)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerherstellung von beseitigten gesetzlichen Biotopen unter Anordnung des Sofortvollzugs; Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatSchG ); Behördliche Anordnung der Wiederherstellung des früheren, vorschriftswidrig veränderten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308

    Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2015 - 14 CS 15.2144
    Dies beinhaltet nicht nur die Befugnis, materiell rechtswidrige Handlungen zu untersagen, sondern gibt der Behörde darüber hinaus die Möglichkeit, die Wiederherstellung des früheren, vorschriftswidrig veränderten Zustands anzuordnen (BayVGH, B. v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 24 m. w. N.).

    Die nach § 30 Abs. 7 BNatSchG erfolgende Registrierung gesetzlich geschützter Biotope ist lediglich deklaratorischer Natur (vgl. BayVGH, B. v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 13).

    Es kommt daher allein auf den tatsächlichen Zustand in der Natur an und zwar auch soweit die gesetzlich geschützten Biotope nicht oder noch nicht in den Listen oder Karten eingetragen sind (vgl. BayVGH, B. v. 9.8.2012 a. a. O.).

    Soweit er in diesem Zusammenhang auf die Größenvorgaben in der Kartieranleitung "Biotopkartierung Bayern" des Bayerischen Landesamts für Umwelt verweist, übersieht er, dass Kartierungen im Sinne des § 30 Abs. 7 BNatSchG nicht konstitutiv sind (vgl. BayVGH, B. v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 13).

  • VG Regensburg, 08.09.2015 - RO 4 S 15.1211

    Verpflichtung zur Wiederherstellung von Biotopen nach ungenehmigtem

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2015 - 14 CS 15.2144
    Dieser enthält hinsichtlich des Standorts 3 (FlNr. 3003, vgl. Schriftsatz des Landratsamts an das Verwaltungsgericht vom 8.9.2015 - Bl. 59 der Akte des Verwaltungsgerichts RO 4 S 15.1211) die Feststellung, dass "zur Vermeidung von Konflikten mit dem Biotopschutz die Verlegung des Anlagenstandorts nach Süden in den Fichtenwald" in Erwägung gezogen wird.

    Die Kündigung seiner Teilnahme am Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm erfolgte mit Schreiben des Antragstellers vom 12. September 2012 (vgl. Bl. 39 der Akte des Verwaltungsgerichts RO 4 S 15.1211).

    Aus den Prüfunterlagen des Landratsamts vom 28. Februar 2001 (Bl. 66 und 67 der Akte des Verwaltungsgerichts RO 4 S 15.1211) ergibt sich, dass es sich bei beiden Grundstücken um "Flächen nach Art. 13d Abs. 1 BayNatSchG" handelte.

  • BVerwG, 25.03.1993 - 1 ER 301.92

    Vollzugsaufschub - Vereinsverbot - Verfassungsmäßige Ordnung - Parteiverbot -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2015 - 14 CS 15.2144
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO nach der gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Bewertung der Erfolgsaussichten der Klage (BVerwG, B. v. 25.3.1993 - 1 ER 301.92 - NJW 1993, 3213) zu Recht abgelehnt.
  • BVerwG, 21.08.1998 - 6 B 88.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Feststellung des Verhandungsgegenstandes, Verwertung von

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2015 - 14 CS 15.2144
    Zulässig ist, die anzuordnenden Maßnahmen am historisch gewachsenen Zustand der Umgebung zu orientieren, hier also die Wiederherstellung einer kleinstrukturierten, von Biotopen durchsetzten Grünlandfläche zu fordern (vgl. BVerwG, B. v. 21.8.1998 - 6 B 88.98 - NuR 1999, 595).
  • VG München, 10.08.2021 - M 19 S 21.3137

    Betretungsregelungen - Mahd als naturschutzrechtliche Duldungsanordnung

    Zur Bestimmung eines Biotops kommt es demnach ausschließlich auf die tatsächlichen Verhältnisse an, d.h. ob eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines geschützten Biotoptyps erfüllt (BayVGH, B.v. 12.11.2015 - 14 CS 15.2144 - juris Rn. 6; VG Augsburg, B.v. 6.4.2021 - Au 9 S 21.616 - juris Rn. 32; VG Lüneburg, B.v. 3.8.2018 - 2 B 48/18 - juris Rn. 26; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: 94. EL Dezember 2020, § 30 BNatSchG Rn. 12).

    Da sich das bei gesetzlich geschützten Biotopen geltende weitgehende Veränderungsverbot direkt aus § 30 Abs. 2 BNatSchG ergibt, kann weder aus fehlenden Bewirtschaftungsauflagen noch dem vom Antragsteller behaupteten "Untätigbleiben" der Behörden der Schluss gezogen werden, gesetzliche Biotope lägen nicht vor (BayVGH, B.v. 12.11.2015 - 14 CS 15.2144 - juris Rn. 6).

    Auch ist aufgrund des Bezugs zur Mahd eindeutig erkennbar, dass sich die Unterlassungsmaßnahmen denklogisch nur auf die Biotopfläche und nicht auf den befestigten Hofbereich beziehen sollen (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2015 - 14 CS 15.2144 - juris Rn. 21).

  • VG Hannover, 18.05.2021 - 4 B 6438/20

    Abänderungsverfahren; Bioaerosole; Brandschutz; Geruch; Hähnchenmast; Stickstoff;

    Insbesondere hat er auch keine fachliche Äußerung vorgelegt, welche begründete Zweifel an der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde gerechtfertigt hätte (vgl. VGH München, Beschl. v. 12.11.2015 - 14 CS 15.2144 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 387/21

    Streuobstwiese; erhebliche Beeinträchtigung; Wiederherstellung

    Jedoch ist dies nicht mit einer gleichsam authentischen Rekonstruktion des Zustandes gleichzusetzen, der verbotswidrig beseitigt worden ist (vgl. zu vergleichbaren naturschutzrechtlichen Regelungen: OVG LSA, Urt. v. 31. Januar 2018 - 2 L 56/16 -, juris Rn. 110; BayVGH, Beschl. v. 12. November 2015 - 14 CS 15.2144 -, juris Rn. 19; OVG Schl.-H., Urt. v. 17. April 1998 - 2 L 2/98 -, juris Rn. 24).
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